Informationen im Sinne des Art. 1 Absatz 125 ff. des Gesetzes Nr. 124 vom 4. August 2017
Bezugnehmend auf Art. 1, Absatz 125 ff. des Gesetzes 124/2017 werden im Folgenden die im Geschäftsjahr von der öffentlichen Verwaltung bzw. Gesellschaften und Körperschaften gemäß Art. 2-bis D.Lgs. 33/2013 an die Gesellschaft ausgezahlten Zuschüsse und Beihilfen (Beiträge, Zuschüsse, Beihilfen, Förderungen, Vergünstigungen, wirtschaftliche Vorteile) angeführt.
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2019 staatliche Beihilfen und De-minimis-Beihilfen erhalten, die laut den geltenden Transparenzbestimmungen von den jeweiligen auszahlenden Körperschaften an das gesamtstaatliche Verzeichnis der Staatlichen Beihilfen (Registro Nazionale degli Aiuti di Stato/RNA) zu melden sind, auf welches hier verwiesen wird.
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